Allgemeine Geschäftsbedingung
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Lucem GmbH, Philipsstr. 8, 52068
AGB März 2018
1. Allgemeines
Nachstehende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind unterteilt in
Verträge zwischen LUCEM und Endverbrauchern (im Sinnes des § 13 BGB)
Verträge zwischen LUCEM und Unternehmen (im Sinne des § 14 BGB)
Maßgeblich ist der deutsche Text. Ein englische Übersetzung ist zu Informationszwecken angefügt.
ABGs für Verträge zwischen LUCEM und Endverbrauchern (im Sinne von §13 BGB)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen der LUCEM GmbH und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
A1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.lucem.de
A2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit
LUCEM GmbH
Philipsstr. 8
52068 Aachen
Registernummer HRB 14222
Amtsgericht Aachen
zustande.
A3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
A4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
1) Auswahl der gewünschten Ware
2) Bestätigen durch Anklicken der Buttons „Bestellen“
3) Prüfung der Angaben im Warenkorb
4) Betätigung des Buttons „zur Kasse“
5) Anmeldung und Registrierung beim externen Zahlungsdienstleister (E-Mail-Adresse und Passwort) bzw. Rechnungsdaten für Kauf auf Rechnung eingeben.
6) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
7) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ bzw. „kaufen“
Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Auftragsbestätigung“). Mit dieser nehmen wir Ihr Angebot an.
A5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop : Wir senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch unter http://http://www.lucem.de einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
A6) Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die im Webshop angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, PayPal, Klarna (Sofort-Überweisung)
(3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
A7) Lieferung
(1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.
A8) Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
A9) Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
A10) Außergerichtliche Einigung
Für die außergerichtliche Einigung bei Verbraucherstreitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“Online-Streitbeilegungsplattform”) eingerichtet: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Verträge mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB Nachstehende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge
mit der Lucem GmbH. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Verträge mit dem Besteller
(auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird). Es gelten ausdrücklich nur
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lucem GmbH. Andere Bedingungen werden
nicht Bestandteil, auch wenn die Lucem GmbH nicht ausdrücklich widerspricht – es sei
denn, die Lucem GmbH erkennt die anderen Bedingungen schriftlich ausdrücklich an. Dies
gilt auch, wenn der Besteller entgegenstehende oder abweichende Liefer- und Zahlungsbedingungen
bei der Bestellung angibt und die Lucem GmbH die Lieferung an den
Besteller vorbehaltlos ausführt. Mitarbeiter der Lucem GmbH sind nicht berechtigt, von
den vorliegenden Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen
zu treffen. Änderungen bedürften der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung.
2. Angebot
Alle etwa genannten Preise in Print- oder Online-Medien sowie mündlich übermittelte
Preise für Produkte der Lucem GmbH sind freibleibend. Schriftliche Angebote der Lucem
GmbH haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, es sei denn, auf dem Angebot ist eine
andere Gültigkeitsdauer vermerkt. Abbildungen und Zeichnungen oder ähnliche Informationen
und Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht Grundlage einer Montage sind,
mit welcher die Lucem GmbH selbst beauftragt ist.
Die Lucem GmbH liefert in der Regel nicht an Endverbraucher, da die Produkte der Lucem
GmbH Fachkenntnisse bei der Verarbeitung und Installation erfordern. Ist der Besteller
ausnahmsweise Endkunde, so bestätigt er mit der Bestellung, dass er über die erforderlichen
Fachkenntnisse verfügt oder Fachfirmen mit entsprechenden Fachkenntnissen mit
der Verarbeitung oder der Installation der Produkte beauftragt.
Die Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, ab Lager Stolberg einschließlich
Verladung im Werk jedoch ausschließlich Verpackung, Transport und Entladung. Alle
Preise basieren auf den augenblicklich geltenden Materialpreisen und Fabrikationskosten.
Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Treten wesentliche Änderungen ein, müssen wir uns eine Preiserhöhung vorbehalten. Für
Abmaße gelten die in den technischen Datenblättern angegebenen Toleranzen. Gewichtsangaben
sind unverbindlich.
3. Angebotsannahme
Der Auftrag wird erteilt durch rechtzeitige und schriftliche Angebotsannahme durch den
Besteller oder Zahlung eines etwa vereinbarten Anzahlungsbetrags. Es bedarf keiner
schriftlichen Auftragsbestätigung seitens der Lucem GmbH. Für die Rechtzeitigkeit kommt
es auf den Eingang der Angebotsannahme bzw. der Anzahlung bei der Lucem GmbH an.
Erklärt der Besteller schriftlich eine Angebotsannahme, die von dem Angebot abweicht
bzw. dieses modifiziert, kommt ein Auftrag nicht zustande. In diesem Fall gilt die abweichende
bzw. modifizierende Annahme als neues Angebot des Bestellers, das die Lucem
GmbH wiederum innerhalb von 30 Tagen (ab Zugang der Annahme) gegenüber dem
Besteller annehmen kann. Die Annahme erfolgt dann in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung
oder einer Aufforderung zur Zahlung einer vereinbarten Anzahlungssumme.
Keinesfalls erfolgt die Annahme des neuen Angebots durch unaufgeforderte Zahlung einer
Anzahlungssumme durch den Besteller. Mündliche Erklärungen zu Angeboten oder
Auftragsbestätigungen der Lucem GmbH seitens des Bestellers sind immer ungültig. Mit
der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Besteller mit unseren Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen einverstanden. Entgegenstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen
haben keine Rechtswirksamkeit, auch wenn der Besteller ein Formular mit eigenen
Bedingungen nutzt und auch wenn die Lucem GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
Schriftliche Aufträge wie auch .nderungswünsche zu bereits abgeschlossenen Verträgen
werden nur auf Gefahr des Bestellers angenommen und solange diese für die Lucem
GmbH kostenneutral sind. Mündliche Erklärungen, Zusicherungen von oder Vereinbarungen
mit Vertretern oder Angestellten haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Lucem
GmbH schriftlich bestätigt sind. Für die Ausstellung von Vertragserfüllungsbürgschaften
seitens der Lucem GmbH wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% der Bürgschaftssumme
pro Monat durch die Lucem GmbH erhoben. Vertragserfüllungsbürgschaften
können maximal für ein Jahr nach Auftragserteilung ausgestellt werden. Die Vertragserfüllungsbürgschaften sind nach Ablauf der Jahresfrist oder nach Lieferung bzw. Abnahme unaufgefordert an die Lucem GmbH zurückzuführen.
4. Preise, Erfüllungsort, Lieferumfang
Alle in Angeboten von der Lucem GmbH genannten Preise verstehen sich in € (EURO),
sofern nicht andere Währungen explizit ausgewiesen sind. Die von der Lucem GmbH
angebotenen Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten, Zoll und weiterer Kosten, die zur
vertragsgemäßen Übergabe der Ware an den Besteller anfallen, sofern diese Kosten nicht
explizit auf dem Angebot aufgeführt sind.
Erfüllungsort für an die Lucem GmbH beauftragte Leistungen ist der Ort des Herstellungswerks
in Stolberg / Rheinland. Dies bedeutet, dass die von der Lucem GmbH angebotenen
Preise, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vorgegeben ist, ab
Herstellungswerk zu den INVOTERMS 2010 gelten.
Der Lieferumfang wird durch das schriftliche Angebot oder die schriftliche Auftragsbestätigung
der Lucem GmbH festgelegt.
5. Lieferung
Auf Wunsch des Bestellers versendet die Lucem GmbH die von ihr hergestellte Ware an
einen von dem Besteller zu benennenden Ort. Auch in diesen Fällen geht die Gefahr mit
Aufgabe der Ware am Erfüllungsort auf den Besteller über. Die Risikoverteilung nach
INCOTERMS 2010 – EXW gilt auch, wenn die Lieferung „frei Haus“ vereinbart ist. Sämtliche
durch den Transport an den Lieferort anfallenden Kosten hat der Besteller zusätzlich
zu tragen, es sei denn diese sind bereits im Angebot der Lucem GmbH ausdrücklich
eingepreist oder gesondert ausgewiesen. Wenn nicht ausdrücklich mit der Lucem GmbH
eine Montage vor Ort vereinbart ist, erfolgt die Lieferung bis Bordsteinkante am Lieferort.
Teillieferungen sind seitens der Lucem GmbH zulässig. Wünscht der Besteller abweichend
von der Bestellung Teillieferungen, so werden die anfallenden Kosten dem Besteller
nachberechnet. Ohne bestimmte Weisung für den Versand wird diese nach bestem
Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für die günstigste Versandart bewirkt. Die Ware
wird von der Lucem GmbH in einer Verpackung verschickt, welche die Ware für die Zeit
des Transports gegen Spritzwasser und Stoßschäden schützt. Die Verpackung muss
umgehend nach Anlieferung entfernt werden. Transportschäden sind sofort bei Annahme
der Ware schriftlich gegenüber dem Transporteur festzustellen, um das Rückgriffsrecht
gegen die Transportunternehmen zu wahren. Die Ware ist trocken, staub und frostfrei
zwischenzulagern und zeitnah zu verarbeiten. Die Verpackung ist zur langfristigen Lagerung
nicht geeignet. Sollten diese Vorgaben von dem Besteller nicht beachtet werden,
kann die Ware Schaden erleiden.
Die Lucem GmbH trägt keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art.
Versicherungen gegen Schäden aller Art, Lieferfristen usw. werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Bestellers unter Berechnung vorgenommen. Der Kunde verpflichtet sich mit
der Bestellung für eine einwandfreie Erreichbarkeit und Befahrbarkeit des Lieferorts mit
LKWs zu sorgen, sowie Mittel zum Abladen (Stapler, Kran) kostenfrei zur Verfügung zu
stellen. Anderweitige Lieferbedingungen hat der Besteller der Lucem GmbH rechtzeitig vor
Lieferung mitzuteilen. Etwa anfallende Mehrkosten trägt der Kunde. Das gilt auch, wenn
die Lieferung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen nicht abgeladen werden kann.
6. Verpackung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die gewünschte oder von der Lucem
GmbH für erforderlich gehaltene Verpackung berechnet. Sofern Kisten und Verschläge
leihweise zur Verfügung gestellt wurden, sind diese frei Haus zurückzusenden. Der dann
berechnete, geringe Betrag gilt als Abnutzungsgebühr. Soweit der Versand in Einwegverpackung,
Pappkarton usw. erfolgt, wird diese zum Pauschalpreis berechnet. Die Verpackung
bleibt im Eigentum des Bestellers. Eine Rücknahme dieser Verpackungsmittel
erfolgt nicht.
7. Lieferfrist, Einlagerung
Die in Angeboten der Lucem GmbH genannten Lieferfristen sind unverbindliche Angaben
zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Genaue Lieferfristen müssen schriftlich gesondert
vereinbart werden. Anspruch auf eine, ggf. gesondert im Angebot zugesicherte, Lieferfrist
besteht nur, wenn ein Angebot innerhalb der vereinbarten Angebotsgültigkeitsdauer durch
den Besteller angenommen wird, der Lucem GmbH alle vom Besteller zu beschaffenden
Unterlagen (Planunterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc.) vorliegen, sowie eine ggf.
vereinbarte Anzahlung fristgerecht auf dem Konto der Lucem GmbH eingegangen ist. Im
Fall einer späteren Angebotsannahme beginnt die Lieferfrist mit Zusendung der Auftragsbestätigung
durch die Lucem GmbH und entspricht der dort genannten Lieferfrist. Die Vereinbarungen zu Unterlagen und Anzahlungen gelten auch hier. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk der Lucem GmbH verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft gemeldet ist. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn durch unvorhergesehene, unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse im Werk der Lucem GmbH oder bei seinen Vorlieferanten die Lieferung verzögert wird, z. B. durch höhere Gewalt, Mobilmachung, Verkehrsunterbrechung,
Aussperrungen im eigenen Werk oder bei Unterlieferanten, Ausschuss werden, verspätete
oder mangelhafte Anlieferung von Material und Verzögerung allfälliger behördlicher
Bewilligungen. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die Lucem GmbH dem Besteller
sobald als möglich mit. Bei Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine
Rechte wegen der übrigen Teilmenge geltend machen. Bei Lieferungsverzug sind Schadenersatzansprüche
ausgeschlossen. Angaben zur Lieferung sind unverbindlich. Sie
berechtigen den Besteller nicht, die Lucem GmbH in Verzug zu setzen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
Muss bestellte Ware wegen Annahmeverzugs des Bestellers bei der Lucem GmbH
eingelagert werden, berechnet die Lucem GmbH eine Einlagerungspauschale von täglich
5,50€ netto pro Palette notwendiger Lagerfläche.
8. Rücktritt
Betriebsstörungen, Streiks, Rohstoffmangel oder sonstige unerwartete Ereignisse, welche
die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ferner unbefriedigende
Auskünfte über die Vermögenslage oder Zahlungsrückst.nde des Bestellers für vorausgegangene
Lieferungen berechtigen die Lucem GmbH, vom Vertrag zurückzutreten.
Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Lucem GmbH können hieraus nicht
hergeleitet werden.
Dem Besteller wird ein Rücktrittsrecht vom Vertrag von 5 Tagen nach Angebotsannahme
eingeräumt. Für Lagerware wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% der
Auftragssumme berechnet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware noch nicht versendet,
jedoch schon verpackt ist. Die Kosten der Verpackung werden voll berechnet. Wird
neben der reinen Lieferung von Lagerware eine maßgeschneiderte Lösung (z.B. Zuschnitt
von Platten, Herstellung und Lieferung von Spezialformaten, Konfektion von Lichttechnik
etc.) vereinbart, so liegt ein Werkvertrag im Sinne der der §§ 631 ff. BGB vor.
In den Fällen, in denen ein der Lucem GmbH erteilter Auftrag ein Werkvertrag im Sinne
der §§ 631 ff. ist, wird die Lucem GmbH im Falle einer freien Kündigung des Bestellers
zustehende Vergütung pauschal mit 20 % des Auftragswertes angesetzt. Der Lucem
GmbH bleibt nachgelassen, weitergehende Zahlungsansprüche gemäß § 649 BGB
nachzuweisen. Soweit die Lucem GmbH auf einen solchen Auftrag bereits Leistungen
erbracht hat, sind diese gemäß der vertraglichen Vereinbarung abzüglich der ersparten
Aufwendungen zu vergüten. Der pauschale Ansatz von 20 % gilt dann nur für die nicht
erbrachten Leistungen.
9. Gefahrenübergang, Abnahme, Beanstandungen
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk der Lucem GmbH
verlassen hat und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Lucem GmbH
noch andere Leistungen, z.B. Versand, Anlieferung oder Montage übernommen hat.
Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend.
Falls die Ware durch den Besteller abgenommen werden soll, so hat diese Abnahme zum
vereinbarten Abnahmetermin oder hilfsweise unverzüglich nach Meldung der Versandbereitschaft
durch den Besteller zu erfolgen. Offensichtliche Mängel, Beanstandungen gegen
Stückzahl, Maß oder Gewicht muss der Besteller der Lucem GmbH unverzüglich, spätestens
jedoch 5 Tage nach Lieferung oder bei Abnahme schriftlich anzeigen. Unterbleibt die
rechtzeitige schriftliche Anzeige sind Rechte aufgrund von Sachmängeln ausgeschlossen.
Für Beanstandungen von Transportschäden gilt Absatz 5. Für nachweislich durch Verschulden
der Lucem GmbH fehlerhaft gelieferte Ware erfolgt nach Wahl der Lucem GmbH
Instandsetzung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Nach erfolglosem Ablauf einer mit beiden
Seiten vereinbarten Frist zur Nacherfüllung, kann der Besteller den Mangel der gelieferten
Ware selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn die
Lucem GmbH nicht die Nacherfüllung zu Recht verweigert.
10. Haftung
Die Lucem GmbH haftet für den Fall, dass die gelieferte Ware infolge unterlassener oder
fehlerhafter Ausführung vom Besteller nicht in der vorgesehenen Art und Weise verwendet
werden kann, nach dem Regelungen des Abschnitts 8. Schadensersatzansprüche, z.B.
Sachschäden, Betriebsstörungen, Lohnvergütungen, Verzugsstrafen usw. können nicht
gestellt werden. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung der Lucem GmbH auf
die Abtretung der Haftungsansprüche, die der Lucem GmbH gegen den Lieferer des
Fremderzeugnisses zustehen. Eine Haftung für Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen,
welche eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit zur Folge haben
und aus grobem Verschulden resultieren, bleibt bestehen.
11. Zahlung, Rücktrittsrecht
Rechnungen der Lucem GmbH werden mit Zugang fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
Die Mehrwertsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gesondert auf der
Rechnung ausgewiesen. Vereinbarte Anzahlungen sind nach Zugang der Anzahlungs- oder Verkaufsechnung fällig oder nach Annahme des Angebots. Die Rechnungen der Lucem
GmbH gelten als anerkannt, wenn der Besteller nicht innerhalb der auf der Rechnung
angegebenen Zahlungsfrist schriftlich widerspricht. Kommt der Besteller der Erfüllung
einer fälligen Geldforderung nicht fristgerecht nach, kommt er automatisch in Verzug, auch
wenn er keine gesonderte Mahnung oder erneute Zahlungsaufforderung erhält. Für die
Ausstellung von Anzahlungsbürgschaften seitens der Lucem GmbH wird eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 1% der Bürgschaftssumme pro Monat durch die Lucem GmbH
erhoben. Die Anzahlungsbürgschaften sind unaufgefordert an die Lucem GmbH zurückzuführen,
sobald der Anteil der bestellten und gelieferten Waren die Bürgschaftssumme
übersteigt. Auf Anforderung zurückzuführen sind die Anzahlungsbürgschaften, sobald die
Lucem GmbH Lieferbereitschaft für einen Anteil der bestellten Waren anzeigt, dessen
Wert die Bürgschaftssumme übersteigt.
Bei Zahlungen nach dem vereinbarten Zahlungstermin bleibt der Lucem GmbH die
Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Die Lucem GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen,
z.B. an Inkassofirmen, abzutreten. Zudem behält sich die Lucem GmbH vor,
weitere Lieferungen aus allen laufenden Verträgen mit demselben Besteller zurückzuhalten
sowie für noch ausstehende oder nachfolgende Lieferungen Vorkasse zu verlangen.
Das Zurückbehaltungsrecht des Bestellers von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche
wird ausgeschlossen. Wird ein fälliger Rechnungsbetrag trotz zweimaliger Mahnung
nicht bezahlt, so werden auch alle übrigen noch offenstehenden Rechnungsbeträge sofort
zur Zahlung fällig, auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist. Im Falle der
gerichtlichen Geltendmachung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs oder
bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Bestellers sind alle etwa
gewährten Rabatte, Boni und Skonti auf noch unbezahlte Rechnungen hinfällig. Stellt der
Besteller seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder
ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt und das Verfahren
nicht innerhalb eines Monats abgewendet, so ist die Lucem GmbH berechtigt, hinsichtlich
des nicht erfülltes Teils vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht der Lucem GmbH zum
Rücktritt bzw. zur Kündigung des Auftrages aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.
12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleich aus
welchem Rechtsgrund, bleiben sämtliche gelieferten Waren Eigentum der Lucem GmbH.
Der Besteller darf die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und
solange er nicht im Verzug ist weiterveräußern, bei nicht sofortiger Bezahlung jedoch nur
unter Eigentumsvorbehalt. Die Veräußerung ist unzulässig im Konkurs- und Vergleichsverfahren.
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller veräußert, so tritt der Besteller bereits jetzt
seine Ansprüche gegen den Zweitkäufer bis zur Höhe der Forderungen der Lucem GmbH,
ebenso seine etwaigen Ansprüche auf Herausgabe der Waren, an die Lucem GmbH ab.
Der Besteller verpflichtet sich in solchen Fällen auf Verlangen den Zweitkäufer von der
Abtretung an die Lucem GmbH aufgrund des Eigentumsvorbehaltes in Kenntnis zu setzen.
Zahlungen, die der Besteller von seinem Abnehmer annimmt, gelten als treuhänderisch für
die Lucem GmbH vereinnahmt. Es gelten der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt.
Der Besteller ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, die Waren unter Verrechnung ihres
Zeitwertes auf die Kaufpreisforderung an die Lucem GmbH zurückzugeben, unbeschadet
der weiteren Ansprüche der Lucem GmbH. Die Lucem GmbH ist nicht zur Annahme
verpflichtet, wenn es sich um maßgerechte Anfertigungen der Ware handelt. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch
die Lucem GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Solange der Eigentumsvorbehalt
besteht, darf die gelieferte Ware nicht verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.
Von jeder Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware hat der Besteller die Lucem GmbH
unverzüglich zu benachrichtigen. Die Lucem GmbH kann verlangen, dass der Besteller ihr
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die von der Lucem GmbH gelieferte Ware vom
Besteller an einen Dritten veräußert, auch zusammen mit anderen Waren, oder dergestalt
mit einer anderen Sache verbunden, dass sie deren wesentlicher Bestandteil wird, so tritt
der Besteller schon jetzt die ihm gegen den Dritten in Folge der Veräußerung oder des
Einbaus zustehenden Ansprüche in Höhe des Wertes der von der Lucem GmbH gelieferten
Ware an die Lucem GmbH ab, einschließlich des Rechts auf Einräumung einer
Sicherheitshypothek an den mit den Waren der Lucem GmbH verbundenen Grundstücken
und Gebäuden. Ist der Besteller Eigentümer des Grundstücks oder Gebäudes, so erfasst
die Vorausabtretung in gleichem Umfang diese Werte oder die aus deren Veräußerung
resultierenden Forderungen. Die Lucem GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der
Besteller hat die gelieferte Ware auf seine Kosten ausreichend zu Gunsten der Lucem
GmbH so zu versichern, dass die Lucem GmbH die Schuldsumme jederzeit unmittelbar
vom Versicherungsträger in Empfang zu nehmen berechtigt ist. Er hat der Lucem GmbH
auf Verlangen seine Versicherungsansprüche abzutreten. Bedient sich der Besteller zur
Finanzierung eines Kreditinstituts, so ist er verpflichtet, diesem von Eigentumsvorbehalt
der Lucem GmbH Mitteilung zu machen. Werkzeuge bleiben Eigentum der Lucem GmbH,
auch wenn durch den Auftraggeber anteilige Kosten entrichtet werden. Der Besteller trägt
alle Kosten, die der Lucem GmbH mit der Wahrnehmung ihrer Rechte entstehen.
13. Leistungsbeschreibung
Die Lucem GmbH produziert nach den aktuellen Ausgaben der DIN 18516 und der DIN
18500 sowie der DIN EN 196. Die Produkte der Lucem GmbH sind auch für Außenanwendungen
zugelassen. Es ist von einem Fachplaner ein prüffähiger Standsicherheitsnachweis
zu erstellen. Für die Befestigung von Betonplatten an Außenfassaden müssen
bauaufsichtlich zugelassene Befestigungssysteme verwendet werden. Die Standsicherheit
der Befestigung ist im Einzelfall nachzuweisen. Falls erforderlich, sind derartige Nachweise
vom Besteller gesondert zu beauftragen. Die Kosten für diese Nachweise werden
gesondert berechnet.
Für die Dicken sowie die Maße formatierter Betonplatten der Lucem GmbH gelten die
Toleranzen nach DIN EN1341, Ausgabe 2012. Andere Anforderungen sind gesondert und
schriftlich zu vereinbaren. Die Angaben der Norm werden, sofern sie die Toleranzen der
Betonplatten betreffen, Bestandteil des Auftragsverhältnisses zwischen dem Besteller und
der Lucem GmbH. Herstellungsbedingte Maßabweichungen stellen keinen Fehler dar und
begründen keine Mängelrüge. Auf der Internetseite der Lucem GmbH sind Verarbeitungshinweise,
sowie Pflege- und Wartungshinweise für die Produkte der Lucem GmbH
veröffentlicht. Die Vorgaben in diesen Dokumenten werden zusätzlicher Bestandteil des
Auftragsverhältnisses zwischen dem Besteller und der Lucem GmbH.
Die Produkte der Lucem GmbH werden in Chargen hergestellt. Auch gleichlautende
Bestellangaben führen erfahrungsgemäß zu Unterschieden, die auch mit bloßem Auge
sichtbar sind. Insbesondere kann keine Gleichheit der gelieferten Chargen mit Mustern,
Ausstellungsstücken oder Proben sichergestellt werden. Diese technisch oder rohstoffmäßig
unvermeidbaren Abweichungen von, wie z. B. Farbabweichungen, beeinträchtigen
nicht die Güte der Ware und begründen keine Mängelrüge. Bei farbigen und abgetönten
Betonerzeugnissen sind Farbunterschiede unvermeidbar und kein Reklamationsgrund.
Wasserstreifen, Wolkenbildung, Entlüftungsspuren, Ausblühungen, leichte Verformungen,
kleine Poren und Lunker bei Betonsteinprodukten sind eine in der Betontechnologie
allgemein bekannte Tatsache und technisch unvermeidlich. Die genannten Auffälligkeiten
können auch durch Witterungseinflüsse entstehen oder verstärkt werden. Sie begründen
daher keine Mängelrüge. Entsprechendes gilt für Haarrisse.
Muster, Ausstellungsstücke, Proben und dergleichen sowie die Bezugnahme auf Normen
dienen lediglich der näheren Warenkennzeichnung und Warenbeschreibung. Diese
begründen nicht die Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, es sei
denn, eine solche Garantie ist ausdrücklich schriftlich dem jeweiligen Besteller gegenüber
eingeräumt und als Garantie erklärt worden. Technische Daten und Beschreibungen in
Produktinformationen, Merkblättern, etc. sind lediglich Anhaltspunkte.
Beratungen durch eigenes Personal oder freie Außendienstmitarbeiter der Lucem GmbH
erfolgen unverbindlich. Die Haftung hierfür ist, soweit gesetzlich möglich, dem Grunde und
der Höhe nach ausgeschlossen. Die Lucem GmbH haftet nicht für Äußerungen Dritter.
14. Gewährleistung, Mängelansprüche
Die Lucem GmbH leistet für Sachmängel unter Ausschluss weiterer Ansprüche Gewähr.
Alle Teile, die sich infolge eines durch die Lucem GmbH zu vertretenden Umstands als
mangelhaft herausstellen, werden nach Wahl der Lucem GmbH kostenlos nachgebessert
oder mangelfrei ersetzt. Sogenannte Schönheitsfehler gelten nicht als Mangel. Schönheitsfehler,
die infolge eines durch die Lucem GmbH zu vertretenden Umstands auftreten,
werden nach Wahl der Lucem GmbH kostenlos nachgebessert oder durch eine Gutschrift
angemessen ausgeglichen. Die Feststellung von Mängeln oder Schönheitsfehlern ist der
Lucem GmbH unverzüglich schriftlich zu melden um Ansprüchen geltend zu machen und
Mehraufwand seitens der Lucem GmbH durch Ersatz oder Nachbesserung zu vermeiden.
Ersetzte Teile werden Eigentum der Lucem GmbH. Zur Vornahme der notwendigen
Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller der Lucem GmbH die erforderliche
Zeit, Gelegenheit und freie Zugänglichkeit zu geben. Andernfalls ist die Lucem
GmbH von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Ein Anspruch des
Bestellers auf Vergütung von Aufwand, der durch Nachbesserung und Ersatz seitens der
Lucem GmbH entsteht, besteht nicht. Rücksendungen sind nur mit Genehmigung der
Lucem GmbH vorzunehmen und gehen zu Lasten des Bestellers.
Keine Gewährleistung übernehmen wir für den Fall, dass die gelieferte Ware oder Teile
davon ungeeignet oder unsachgemäß verwendet werden, bei fehlerhafter oder unsachgemäßer
Montage, bei natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
ungeeigneten Umgebungsbedingungen, ungeeigneten Untergründen und sonstigen
ungeeigneten Einflüssen, die nicht von der Lucem GmbH zu verantworten sind. Die
Lucem GmbH leistet für Rechtsmängel Gewähr, wenn durch die Benutzung oder den
Besitz der gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte verletzt werden.
In einem solchen Fall behält sich die Lucem GmbH das Recht vor, nach eigenem Ermessen
dem Besteller auf Kosten der Lucem GmbH das Recht zum Gebrauch der Ware zu
verschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber
der Lucem GmbH können hieraus nicht hergeleitet werden.
15. Haftung und Verjährung
Die Lucem GmbH haftet für die Mangelfreiheit der von ihr hergestellten Leistungen bzw.
gelieferten Ware nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet die
Lucem GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Lucem GmbH maximal nur in der Höhe der
bestehenden Versicherungssummen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von der Lucem
GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt. Auf Verlangen teilt die Lucem GmbH dem Besteller die bestehenden maximalen
Versicherungssummen mit. Höher Versicherungssummen können vereinbart werden. Der
Besteller trägt hierfür die Kosten. Für die Ausstellung von Gewährleistungsbürgschaften
seitens der Lucem GmbH wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von o,5% der Bürgschaftssummen pro Monat durch die Lucem GmbH erhoben. Gewährleistungsbürgschaften
können maximal für fünf Jahre nach Lieferung bzw. Abnahme ausgestellt werden. Die
Gewährleistungsbürgschaften sind nach Ablauf der vereinbarten Frist unaufgefordert an
die Lucem GmbH zurückzuführen.
Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers gegenüber der Lucem
GmbH beträgt 24 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. Ausgenommen hiervon sind
elektrische oder elektronische Bauteile. Hier beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate.
Darüber hinausgehende Garantien der Lucem GmbH sind schriftlich zu vereinbaren.
16. Urheberrechte, Marken
Lucem® und Lichtbeton® sind eingetragene Marken der Lucem GmbH. Die Lucem GmbH
behält sich an Mustern, Produkten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angeboten und
ähnlichen Informationen und Unterlagen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in
elektronischer Form – die Urheberrechte vor. Das gilt auch für im Auftrag und auf Rechnung
von Kunden angefertigte Zeichnungen, Muster und Produkte. Solche Zeichnungen,
Muster und Produkte dürfen von der Lucem GmbH auch an Dritte weitergegeben oder
veräußert werden, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird. Der Empfänger
verpflichtet sich, von der Lucem GmbH überlassene Informationen und Unterlagen nur mit
Zustimmung der Lucem GmbH Dritten zugänglich zu machen.
17. Gerichtsstand
Bei sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand
Aachen vereinbart. Die Lucem GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu
klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im
Ausland hat. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
18. Schlussabstimmung
Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen oder evtl. weiterer getroffener Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen
nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung oder Bedingung gilt als durch eine wirksame
oder durchführbare ersetzt, die ihr in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich und ideell
am nächsten kommt.
Aachen, 7. März 2018
Lucem GmbH